Skip to main content

Spezielles Schleifverfahren.
IFA-Zulassung.

Wir entsorgen seit vielen Jahren Asbest – und das absolut gefahrenlos. Am 15. Mai 2017 wurde unser eigens entwickeltes Schleifverfahren BT 17.34 offiziell beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zugelassen. Wir sind damit eines von bundesweit 70 Unternehmen mit Zulassung beim IFA.

Die Entsorgung der Abfälle übernehmen ausschließlich auf Asbest spezialisierte Entsorgungsunternehmen.


Das Besondere.

Unser Verfahren erleichtert es, asbesthaltige Kleber zu entfernen. Das spart jede Menge Zeit. Denn nicht nur die asbesthaltigen Platten, sondern auch der Klebstoff darunter muss entfernt werden. Bei unserem Verfahren wird der Klebstoff abgeschliffen, der Estrich bleibt erhalten. Während der Arbeit wird zudem die Faserzahl gemessen. Das abgesaugte Material wird als Sondermüll entsorgt.

Unsere Geräte arbeiten mit einer Ansaugglocke. Dadurch muss nur die zu bearbeitende Fläche abgeschirmt werden. Bei Standardverfahren muss der gesamte Arbeitsbereich abgeschirmt und durch Schleusen gesichert werden.


Vier Schritte.

Unser Verfahren ist in vier Schritte unterteilt:

1. Organisation

  • Benennung sachkundiger Person
  • Meldung an zuständige Behörde und Träger der Unfallversicherung
  • Gefärdungsbeurteilung/Arbeitsplan nach TRGS 519 Nr. 4
  • Schriftliche Betriebsanweisung und Unterweisung nach TRGS 519 Nr. 11

2. Vorbereitung

  • Geräte bereitstellen
  • Energie- und Saugleitungen legen
  • Arbeitsplatzabsperrung und -kennzeichnung
  • Abfallverpackung mit Kennzeichnung

3. Ausführung

  • Funktionstest der Geräte
  • Schleifarbeiten starten und abschließen
  • Geschliffene Fläche mit Bodendüse absaugen
  • Abschließende Reingung aller Flächen

4. Entsorgung

  • Filtersäcke wechseln und verschließen
  • Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle unter Beachtung der TRGS 519 Nr. 18 und länderspezifischer Regelungen entsorgen