Die Fußbodenleiste dient dem harmonischen Abschluss. Sie überdeckt die Dehnfuge, die bei der Verlegung von Laminat oder Parkett zur Wand eingehalten werden soll. Holzleisten sind auch brennbar, müssen aber wegen ihrer geringen Fläche nicht entfernt werden. Es muss auch kein vorgegebener Mindestabstand eingehalten werden.
In der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) steht nämlich: „[…] Zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten [ist], soweit die Ableitung der Wärme aus diesen Bauteilen nicht durch Wärmedämmung behindert wird, kein Mindestabstand erforderlich.“
Auf den Geschmack gekommen?
Jetzt wissen Sie, unter welchen Voraussetzungen ein Kamin auf einem Holzboden platziert werden darf. Sollten Sie weitere Fragen zu Parkett oder Laminat haben, können Sie sich an uns wenden.
In unserer Ausstellung beraten wir Sie gern und Sie können sich natürlich auch etliche Muster angucken.